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Hunde

Chip-Pflicht

Chip-Pflicht für alle Hunde in Österreich

Für den Grenzübertritt von Hunden, Katzen und Frettchen besteht schon seit ein paar Jahren die Chip-Pflicht.

Nun gibt es ein neues Gesetz, nach dem alle Hundebesitzer verpflichtet sind, ihr Tier "chippen" zu lassen, und ebenso ist die Registrierung dieses Chips in einer internationalen Datenbank und auf der BH Pflicht, auch wenn der Hund immer in Österreich bleibt.

Wir können gerne für Sie die Chipnummer ihres Hundes auf Richtigkeit der Daten und der Telefonnummer überprüfen, und ob eine amtliche Registrierung durchgeführt wurde.

Die Implantation des Chips erfolgt mittels einer Injektionsnadel unter die Haut, ist also keine Operation! Der Chip ist ca 8 mm lang und verursacht keinen Reiz, Ihr Tier spürt davon meistens gar nichts.

Vorteile des Chips

Die Chipnummer ist mit einem speziellen Gerät ablesbar. Wenn ihr Hund verloren geht, wird die Chipnummer abgelesen und der Besitzer kann über die Datenbank sofort ausfindig gemacht werden und wird telefonisch verständigt. Dies funktioniert natürlich nur, wenn das Tier registriert ist und die Telefonnummer noch stimmt. Eine neue Adresse oder Telefonnumer sollten daher immer in der Datenbank geändert werden!